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Newsletter-Zusatzinhalte

In unseren Newsletter-Zusatzinhalten finden Sie interessante Artikel, unter anderem aus den Rubriken Recht, Suchmaschinenoptimierung und Marketing.

Recht: Verantwortlichkeiten für die Inhalte Ihrer Seite

Rechtstipps vom Experten

„Wie Sie wissen, übernehmen wir für die Inhalte der ieQ-systems GmbH & Co. KG auf Ihrer Homepage die alleinige Verantwortung. Dies erkennen Sie zum einen in Ihrem Impressum, zum anderen an dem Verantwortungshinweis unten auf jeder ieQ-systems-Seite („HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems GmbH & Co. KG“).

Im Umkehrschluss sind Sie über 4.6 der zwischen Ihnen und uns vereinbarten AGB für sog. „eigene Inhalte“ verantwortlich.
D. h., im Hinblick auf die Ihrerseits uns übermittelten „eigenen Inhalte“ zur Einbindung auf Ihrer durch uns betreuten Internetseite sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse sicherstellen, dass Sie entweder selbst der Urheber der Inhalte sind („eigene Fotos“) bzw. für sämtliche durch uns für Sie zu veröffentlichte Inhalte entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.

Dies bedeutet, dass es zwingend zu vermeiden ist, ohne vorherige Nachfrage bei den entsprechenden Rechteinhabern Texte oder Bilder von Webseiten Dritter oder die Ergebnisse einer Google-Bildersuche zu kopieren und uns zu übersenden, damit wir diese für Sie auf Ihrer Internetseite platzieren können.

Bei Anregungen, Fragen oder Wünschen stehe wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite; zögern Sie nicht, uns diesbezüglich. anzusprechen.

Ihr ieQ-systems-Team


Auch für sonstige Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung; oder kontaktieren Sie direkt

Rechtsanwalt Carsten Stemberg per E-Mail
Recht: SSL-Zertifikat / EU-Datenschutz-Grundverordnung / Video zum Thema AGB

Rechtstipps vom Experten

Im Rahmen unserer regelmäßigen Newsletter informieren wir Sie auch über rechtliche Fragen und Themen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen unser Rechtsanwalt, ,Carsten Stemberg, gerne zur Verfügung.


SSL-Zertifikat geschenkt!

Wir schenken Ihnen ein SSL-Zertifikat und sorgen so für maximale Sicherheit für Ihr Unternehmen im World Wide Web.
Denn eine sichere Verbindung zeigt, dass Sie ein seriöser Dienstleister sind und ist die Basis für den E-Commerce.
Die technischen Details dazu verrät Ihnen Ihr Kundenbetreuer bzw. Ihre Kundenbetreuerin bei der ieQ-systems GmbH & Co. KG.

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)!

Spätestens mit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Sie wird das europäische Datenschutzrecht nicht völlig umwälzen, weist aber eine Reihe von in der Praxis erheblichen Änderungen auf.

Selbstverständlich machen wir Ihre Seite fristgerecht EU-DSGVO-fit – so, wie Sie es von uns bereits in der Vergangenheit gewohnt waren.

Video: AGB - 10 Fragen an den Rechtsanwalt


Auch für sonstige Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung; oder kontaktieren Sie direkt

Rechtsanwalt Carsten Stemberg per E-Mail
Dem Image verpflichtet

Dem Image verpflichtet

Insbesondere im Fachhandwerk ist ein positives Image sprichwörtlich Gold wert: Eine gute Reputation hilft bei der Akquise neuer Kunden und festigt vorhandene Geschäftsbeziehungen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg, mit denen Sie die Außendarstellung Ihres Betriebes positiv beeinflussen können.

Die Mitarbeiter beeinflussen auch nach Feierabend das Image der Firma. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen steht auch der Inhaber selbst im Vordergrund. Hier bietet sich die Möglichkeit, Sympathie zu vermitteln und so das Image der Firma zu beeinflussen. Der Chef kann beispielsweise ein Ehrenamt bekleiden oder Mitglied der Prüfungskommission oder des Gemeinderates sein. Auch Sponsoring ist eine gute Möglichkeit, um auf sich aufmerksam zu machen.

Sympathie und Kompetenz sind die Schlüssel zu einem guten Ruf. Allen am Kundenkontakt beteiligten Personen obliegt es, diese zu vermitteln. Oft ist dafür der eigene Charakter entscheidend, denn vieles hängt davon ab, wie empathisch, kommunikativ und zuverlässig jemand ist. Die Bereitschaft, anderen zuzuhören, eigene Fehler einzusehen und anderen gegenüber tolerant sein vermittelt Authentizität – hier nützt es nichts, den Kunden etwas vorzuspielen. Diese Glaubwürdigkeit kommt letztendlich auch dem Image des Unternehmens zugute.

Wenn die Unternehmensphilosophie, die der Inhaber vorlebt, von den eigenen Mitarbeitern mitgetragen wird, zeugt das von Vertrauen, Wertschätzung und einer guten Atmosphäre und wirkt authentisch. Die Grundsätze des Unternehmens können bei Neueinstellungen auch dem Arbeitsvertrag beigefügt werden. Idealerweise sind die eigenen Mitarbeiter ohne fremdes Zutun von diesen Grundsätzen überzeugt und haben sie verinnerlicht. Auch, wie sie über ihren Arbeitsplatz urteilen, beeinflusst das Image. Zufriedene Mitarbeiter schaffen zufriedene Kunden.

Für den Kunden steht Zuverlässigkeit an erster Stelle. Er muss sich darauf verlassen können, dass der Auftrag korrekt ausgeführt wird und das Auskünfte und Vorschläge richtig sind und der Wahrheit entsprechen. Zudem auch, dass vereinbarte Termine stets eingehalten werden. Zusätzlich sollten alle Informationen für den Kunden vollständig sein, sodass keine Rückfragen nötig sind.

Ihre moderne und aktuelle Website ist ein wichtiger Teil Ihrer Außendarstellung. Auch bei hoher Auftragsauslastung sollten Sie über die Homepage eingehende Anfragen und Angebote schnell bearbeiten. Kompetente Mitarbeiter, die auch schwierige Fragen mit einfachen Worten beantworten können, vereinfachen den Kundenkontakt.

Auch die Betriebsfahrzeuge sind ein Teil der Außendarstellung. Professionell gestaltet und mit den nötigen Informationen versehen werden sie zur rollenden Werbung – sofern die Fahrer sich im Straßenverkehr angemessen verhalten.

Übrigens: Im Bereich VorOrt-plus stellen wir neben der hier erwähnten Imageverpflichtung noch viele weitere Vorteile des Fachhandwerks für Ihre Kunden dar.

Recht: Social Media - Das gilt es zu beachten

Rechtstipps vom Experten

Im Rahmen unserer regelmäßigen Newsletter informieren wir Sie auch über rechtliche Fragen und Themen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen unser Rechtsanwalt,Carsten Stemberg, gerne zur Verfügung.


Social Media - Das gilt es zu beachten

In der Welt der Social Media präsent zu sein, gehört mittlerweile zum Pflichtprogramm eines jeden Unternehmens, welches etwas auf sich hält. Doch wer sich auf der einen Seite vor Augen führt, dass zum Beispiel Facebook erst 13 Jahre auf dem Buckel hat, dem wird auf der anderen Seite schnell deutlich, dass viele rechtliche Fragen und Probleme zu klären sind. Und diese sind nicht nur bislang nicht gelöst sondern warten vielmehr noch auf ihre Konkretisierung durch die höher und höchstrichterliche Rechtsprechung.

Daher haben wir für Sie die wichtigsten Punkte, die es bei Social Media zu beachten gilt, in der gebotenen Kürze zusammengestellt:

  1. Denken Sie an die sogenannte „Impressumpflicht“ des § 5 Telemediengesetz! Als Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, ein rechtssicheres Impressum vorzuhalten!
  2. Achten Sie das Urheberrecht an fremden Materialien, insbesondere an Bildern; holen Sie sich erforderlichenfalls und schriftlich entsprechende Nutzungsberechtigungen ein!
  3. Überlegen Sie sich genau, welche Funktionen Sie nutzen möchten; das „Liken“, „Sharen“, „Teilen“ oder sonstige vergleichbare Funktionen halten noch nicht abschließend geklärte juristische Fallstricke bereit!
  4. Achten Sie das „Recht am eigenen Bild“; wird eine Person zum eigentlichen Motiv eines Bildes, so ist sie über die gewünschte Nutzung des Bildes zu informieren und eine entsprechende Einwilligung schriftlich einzuholen!
  5. Behalten Sie den Datenschutz im Auge; Social Media öffnet für Sie ungewollt und unbewusst Datenschutztüren, die sich dann nur unter erschwerten Bedingungen wieder schließen lassen.

Trotzdem: Bange machen gilt nicht. Sollten Sie Fragen zu Social Media und seinen Möglichkeiten haben oder direkt auf den Social Media-zug aufspringen wollen, so helfen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter.

Teaser-Übersichten

Wussten Sie schon?

Teaser-Themenübersichten für die Beratungs- und Markenwelt

Diese Übersichten zeigen Ihnen, welche Startseitenbausteine (Teaser) für den von Ihnen gewählten Bereich bzw. für den von Ihnen gewählten Hersteller zur Verfügung stehen. So können Sie sehen, wie diese Themen angekündigt werden und welches Bild dafür verwendet wird. Durch einen Klick auf den Teaser gelangen Sie selbstverständlich auch zu diesem Thema, damit Sie es sich ansehen können.

Wenn Sie etwas interessant finden und dieses Thema als Startseitenbaustein verwenden möchten, brauchen Sie diesen Inhalt einfach nur Ihrem Kundenbetreuer nennen. Er tauscht dann auf Ihrer Startseite einen der bisher gezeigten Bausteine gegen das von Ihnen gewünschte Thema aus.

Recht: Rechtssicheres Anlegen eigener Artikel

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Rechtssicheres Anlegen eigener Artikel

Der durch uns Ihnen zur Verfügung gestellte Online-Shop bietet Ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Umsätze zu generieren. Eine Besonderheit unseres Shopsystems ist es darüber hinaus, dass Sie die Möglichkeit haben, sog. „Eigene Artikel“ anzulegen und prominent anzubieten. Dabei kann es sich z. B. um Artikel handeln, die schlichtweg nicht von unserem Produktportfolio abgedeckt werden oder auch profane „Lagerware“ oder „Restposten“, die Sie zu Sonderpreisen anbieten möchten.

Dabei gilt zunächst der Grundsatz, dass wir als ieQ-systems für die durch uns erstellten und Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte haften und Sie für „eigene Inhalte“ – mithin auch für „Eigene Artikel“. Dies ist in Punkt 4.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Um Abmahn-Risiken zu minimieren ist es daher wichtig, dass Sie Ihre eigenen Artikel rechtskonform anlegen. Rechtliche Besonderheiten sind exemplarisch zu berücksichtigen bei:

  • der Werbung mit Testergebnissen und Siegeln
  • dem Verkauf von Batterien sowie Produkten, die batteriebetrieben sind
  • Büchern, Stichwort „Buchpreisbindung“
  • der Werbung mit CE-Kennzeichnung
  • Elektrogeräten, Stichwort „Energiekennzeichnung - EnVKV“
  • dem Verkauf jugendschutzrelevanter Produkte, z. B. dem Verkauf von Alkoholika
  • Kosmetikprodukten
  • Lebensmitteln
  • Textilien – Stichwort „Textilkennzeichnungsverordnung“
  • Motorenölen

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, bei der eigenverantwortlichen Anlage von Artikeln der vorgenannten Aufzählung, besondere Vorsicht walten zu lassen. Im Zweifel ist von der Anlage „Eigener Artikel“ abzuraten. Es drohen Abmahnungen, die Zeit, Nerven und nicht zuletzt Geld kosten.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.

Video: Wie pflege ich Preise im Shop?

Wussten Sie schon?

Video: Wie pflege ich Preise im Shop?

In dieser Videoanleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie in Ihrem Shop individuelle Preise festlegen können.

Recht: Impressumshinweis für Bauträger

Rechtstipps vom Experten

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Impressum: Tätigkeit als Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb erstellt. Wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit (im Gegensatz zum Bauunternehmer) ist, dass der Bauträger dem Erwerber das Eigentum am Grundstück und dem darauf erstellten Gebäude verschafft. Der „normale“ Bauunternehmer hingegen, der auch als Generalunternehmer oder Generalübernehmer tätig werden kann, baut auf einem Grundstück, welches dem Auftraggeber bereits gehört. Da hier kein Grundeigentum übertragen wird, sind diese Verträge – im Gegensatz zum Bauträgervertrag – nicht notariell beurkundungspflichtig, sondern werden in der Regel privatschriftlich geschlossen.

Der Bauträger baut mit eigenem bzw. finanziertem Geld auf eigenes Risiko. Nach Verkauf einer Einheit erhält er Abschläge vom Käufer auf bereits erbrachte Leistungen (Grundstückskauf, Erstellung des Rohbaus etc.) nach strengen Auflagen des Gesetzgebers und der Makler- und Bauträgerverordnung. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Bauunternehmer, welcher auf fremdem Grundstück eine Bauleistung erbringt, und dafür Abschlagszahlungen vom Kunden erhält, die sich am Bautenstand orientieren.

Bitte informieren Sie uns doch dazu einmal kurzfristig, ob die Eigenschaft eines Bauträgers auf Sie zutrifft, damit wir in Ihrem Sinne, alles weitere für Sie vornehmen können.

Video: Wie nehme ich an einem Webinar teil?

Wussten Sie schon?

Video: Wie nehme ich an einem Webinar teil?

Ein Webinar ist ein Seminar, welches über das Internet gehalten wird. Seit einiger Zeit bieten wir kostenlose Webinare zu verschiedenen Themen an. Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie daran teilnehmen können.

Recht: Cookie-Hinweis erhöht Rechtssicherheit

Rechtstipps vom Experten

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Cookie-Hinweis erhöht Rechtssicherheit

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Den rechtlichen Umgang hiermit regelt in der EU die so genannte „Cookie-Richtlinie“. Auch wenn der Hinweis, das Cookies genutzt werden, derzeit rechtlich noch nicht vorgeschrieben ist, folgen wir der Richtlinie schon jetzt, um Ihnen die höchst möglichste Rechtssicherheit bieten können.

Wir haben den Hinweis absichtlich so klein wie möglich gehalten, um so wenige Bereiche der Homepage wie nötig zu überlagern. Die Textlänge passt sich hierzu dem Endgerät an – im mobilen Bereich wird der Text also verkürzt. Der Button „Mehr erfahren“ verlinkt auf den Datenschutzhinweis als PDF, wo das Thema und die Verwendung von Cookies im Detail und nach EU-Richtlinie erklärt wird.

Wir haben den Hinweis absichtlich so klein wie möglich gehalten, um so wenige Bereiche der Homepage wie nötig zu überlagern. Die Textlänge passt sich hierzu dem Endgerät an – im mobilen Bereich wird der Text also verkürzt. Der Button „Mehr erfahren“ verlinkt auf den Datenschutzhinweis als PDF, wo das Thema und die Verwendung von Cookies im Detail und nach EU-Richtlinie erklärt wird.

Recht: Haftung für externe Verlinkungen

Rechtstipps vom Experten

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Neues Urteil: Haftung für externe Verlinkungen

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt regelrecht für Empörung: Wer Links auf fremde Seiten setzt, haftet für dort begangene Rechtsverletzungen (Beschluss vom 18. November 2016, 310 O 402/16). Damit nicht genug hat das LG Hamburg dem Linksetzenden harte Prüfungspflichten auferlegt mit der Folge, dass eine Befreiung von der Haftung nur sehr schwer möglich sein dürfte.

Das Urteil ist eine konsequente Fortführung der EuGH-Rechtsprechung, dass schon die bloße Verlinkung auf eine urheberrechtsverletzende Seite ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies insbesondere dann, wenn die verlinkende Seite mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Das Urteil trifft Sie als Kunden der ieQ-systems nur bedingt. Traditionell verlinken wir nur in Ausnahmefällen und dann ausschließlich auf Seiten von Herstellern, von denen wir uns im Vorfeld eine Lizenz eingeholt haben. Sollten Sie allerdings eigenverantwortlich verlinken, so können wir Ihnen nur empfehlen, entsprechende Nachforschung bei dem Seitenanbieter zu betreiben – dies vor einer geplanten Verlinkung aber auch vor allem rückwirkend, sollten Sie bereits verlinkt haben. Das OK des Seitenbetreibers sollten Sie sich schriftlich geben lassen und, sollten Sie keine Antwort erhalten, auf eine Verlinkung in jedem Fall verzichten oder diese bestehende Verlinkung löschen.

Marketing: 1+1=3 - Marketing für Rechenkünstler

Wussten Sie schon?

Marketing für Rechenkünstler: 1+1=3

Für die Wirkungskraft unserer Weihnachts-Print- und -Online-Kampagne gilt: 1+1=3. Warum ist dies so? Im Zusammenspiel unterschiedlicher Mediengattungen multipliziert sich die Werbewirkung dank der spezifischen Stärken der einzelnen Medien. Neudeutsch nennt sich das "Multiplying-Effekt". Übersetzt bedeutet das, dass eine Kampagne, die zeitgleich online und offline gefahren wird, die dreifache Wirkung erzielt.

Das hat ganz einfache Gründe:

  • Die Inhalte werden wiederholt. Somit wird der Werbeeffekt immer wieder aufgefrischt.
  • Die unterschiedlichen Kommunikationsmodi (visuell, interaktiv, textlich) verlangsamen den Aufmerksamkeitsverlust.
  • Auf verschiedenen Kanälen beworben, wirken Marken deutlich größer und dominanter. Laut einer Studie der OMS kann die Wirkung so um bis zu 12 % gesteigert werden.
  • Verschiedene Kanäle bedienen auch eine breitere Masse und können sogar neue Zielgruppen ansprechen.

Fazit: Eine Kampagne offline und online zu schalten, verdoppelt Reichweite und Präsenz und multipliziert so die Werbewirkung.

Tipps zur Kundenbindung

Wussten Sie schon?

Tipps zur Kundenbindung

Zu einer erfolgreichen Kundenbindung gehört Vertrauen und Vertrauen entsteht in einem großen Maße durch zwischenmenschliche Zuwendung. Persönliche Ansprache und Wertschätzung sind dabei Schlüsselattribute.

Oft hilft es, sich einfach die Frage zu stellen, über welche Dinge Sie sich selber ganz besonders freuen würden, wenn Sie jemanden beauftragen.

Vor einer Übergabe könnten Sie zum Beispiel die Räumlichkeiten reinigen und alles blitzsauber herrichten. Zudem könnten Sie bei Abschluss eines großen Auftrags dem Kunden eine Flasche Champagner mit dazugeben. Er wird sich bestimmt darüber freuen und beim nächsten Auftrag sofort an Sie denken.

Um keinen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen, könnten Sie die Nachbarn Ihres Auftraggebers vorher mit einem Flyer darüber informieren, dass es die Tage mal lauter werden kann. Die Vorlage erstellen wir gerne für Sie. Auch wenn Sie einen Container vor dem Haus eines Kunden platzieren müssen, ist eine Vorankündigung bei den Nachbarn immer eine zuvorkommende Angelegenheit. Nutzen Sie das als Möglichkeit, um Ihr Unternehmen ins rechte Licht zu rücken. Eine Benachrichtigung zusammen mit einer Mini-Tüte Gummibärchen im Briefkasten und schon wirkt alles gleich noch sympathischer. Vierleicht springt sogar der eine oder andere Zusatzauftrag dabei raus, falls einer der Empfänger auch Arbeit für Ihr Gewerk hat.

Des Weiteren könnten Sie In regelmäßigen Abständen - während des Auftrags - den Kunden fragen, ob alles zu seiner Zufriedenheit verläuft. Den Kunden bei dieser Gelegenheit am besten auch stets über den Bearbeitungsstatus seines Auftrags informieren. Auch Ihre Mitarbeiter könnten Sie in dieser Hinsicht schulen.

Kleine „Give-aways“ nach einem Check oder einer Wartung zusammen mit einer Visitenkarte kommen immer gut an. Geburtstagskarten, Ostergrüße und Weihnachtspräsente sind gute Gelegenheiten, um sich bei Kunden in Erinnerung zu bringen.

Eine persönlich unterschriebene Einladung zu einem Tag der offenen Tür in Ihrem Hause, zu Infoveranstaltungen, Ausstellungstagen oder sonstigen Aktionen (z.B. ein Grillabend) machen einen besonders guten Eindruck und zeugen von Wertschätzung. Auch Vorlagen für solche Zwecke erstellen wir gern für Sie.

Für besondere Kunden sollten Sie ggf. mal Ihre Öffnungszeiten ausdehnen. Teilen Sie ihm aber mit, dass Sie das ausnahmsweise gern für ihn machen.

Generell ist es jedoch empfehlenswert allen Kunden stets Priorität und Zeit einzuräumen. Während eines persönlichen Gesprächs z.B. nicht an ein klingelndes Handy gehen. Am Ende eines Gesprächs den Kunden mit Handgeben verabschieden und dabei souveränen Augenkontakt halten. Auch in dieser Hinsicht, könnten Sie Ihre Mitarbeiter schulen.

Grundsätzlich ist es angebracht unter jeder E-Mail, die Sie an Ihre Kunden versenden, eine gute Signatur zu setzen. Positionieren Sie dort Ihre kompletten Kontaktdaten einschließlich dem Link zu Ihrer Internetseite und Ihre E-Mail-Adresse. Auf keinen Fall sollten Sie nur ein „Bild Ihrer Kontaktdaten“ dort einfügen. Am besten ist es, alles in Textform zu bringen, damit es Ihren Kunden so einfach gemacht wird, wie möglich. Ein Klick auf Ihre E-Mail-Adresse ist viel angenehmer, als ein mühevolles Abtippen.

Schnelle und adäquate Reaktionen auf Kritik, insbesondere auch im Internet oder per Mail, bei denen Sie stets freundlich und sachlich bleiben, machen auch immer einen souveränen Eindruck und werfen ein gutes Licht auf die Firma. Bei ungerechtfertigter Kritik am besten nicht direkt antworten, sondern kurz überlegen und die Emotionen abklingen lassen. Denken Sie kurz darüber nach, wie Sie pfiffig antworten können.

Bei repräsentativen Aufträgen ist es ratsam, den Kunden um Erlaubnis zu fragen, ob Sie ein Bild für die Referenzen Ihrer Internetseite machen können. Besonders toll sind Vorher/Nachher-Bilder oder Anlagen mit dem Zusatz, wie viel Energiekosten nun jährlich dadurch eingespart wird. Wenn Sie eine Erlaubnis für die Fotos erhalten, senden Sie die Bilder an Ihren Kundenbetreuer – wir bauen diese dann in Ihre Seite ein. So können Sie weitere Kunden von Ihrer Arbeit überzeugen. Vergessen Sie nicht, sich bei dem Kunden für die Erlaubnis zu bedanken - zum Beispiel mit einem 30.- Euro-Gutschein, der bei der nächsten Wartung verrechnet wird.